Abgeschickt von Esther am 14 Dezember, 2006 um 22:17:00
Antwort auf: nachbarschützende Vorschriften beim Hausbau im Bebauungsplangebiet von Margarete am 14 Dezember, 2006 um 21:45:28:
Hallo,
das sind zum einen die Abstandsflächen zu der Ihnen direkt zugewandten Grundstücksseite, zum anderen können das aber auch die Einzelbegründungen im BPlan sein, sofern ausdrücklich der Nachbarschutz darin erwähnt wird.
Die Geschosszahl selbst ist nicht nachbarschützend, Sie können aber Rechte geltend machen, sofern der Bau auf dem Nachbargrundstück "rücksichtslos" Ihnen gegenüber ist - z.B. wenn dadurch nicht mehr ausreichend Licht in Ihre Zimmer fällt.
Gruß, Esther
: Was sind "nachbarschützende Vorschriften" im Gebiet eines rechtskräftigen Bebauungsplanes, wenn der Nachbar von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Geschosszahll) abweicht ?
: Margarete