Abgeschickt von a. tobisch-haupt am 14 Dezember, 2006 um 19:23:00
welches ist die übergeordnete behörde( bayern ), bei der man einspruch erheben kann, wenn man mit einer entscheidung des gemeinderates zum thema baurecht nicht einverstanden ist?
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Text: : welches ist die übergeordnete behörde( bayern ), bei der man einspruch erheben kann, wenn man mit einer entscheidung des gemeinderates zum thema baurecht nicht einverstanden ist?
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