Abgeschickt von fatih am 14 Dezember, 2006 um 18:25:16
Antwort auf: Gewährleistung bei Insolvenz einer Baufirma von Matthias Koentopp am 02 November, 2006 um 19:19:28:
: Hallo,
Die firma die denn estrich eingebaut hat muss dafür haften weril die arbeiten eine gewährleistung von fünf jahre hat.....