Abgeschickt von linn28 am 14 Dezember, 2006 um 10:30:26
Haus am See im Landschaftsschutzgebiet musste aus Sanierungsgründen bis auf die Grundmauern abgerissen werden.Eine Baugenehmigung des alten Gebäudes ist vor-
handen.Die Terrasse befindet sich über dem See. Was muss beim Bauantrag beachtet werden.Darf man größer
bauen ,darf das Gebäude in den See ragen , sind Sondervorschriften einzuhalten.