Abgeschickt von Sebastian am 13 Dezember, 2006 um 22:55:46:
Antwort auf: Terrassenüberdachung Reihenhaus von Julia S. am 13 Dezember, 2006 um 09:53:08:
Viel interessanter als die harmlose Frage nach den Schrauben, die man zivilrechtlich klären kann, ist möglicherweise die Frage der baurechtlichen Zulässigkeit - auch im Hinblick auf die Rechte Ihres Nachbarn. Das wird von den beteiligten Bauunternehmen gern "vergessen" - und Bauherren ahnen meist nicht, wie brisant das Thema sein kann.
Ich hoffe, Sie haben das geklärt!
Der Link führt zum insoweit vergleichbaren Thema "Gartenhaus".
Gruß
Sebastian