Abgeschickt von h. blenk am 13 Dezember, 2006 um 16:43:36
Hallo,
wie definiert sich die "Grundfläche" eines Dachgeschosses (mit geneigten Dachflächen) zur Ermittlung der Vollgeschoßigkeit? Kann eine Terrasse die zum Dachgeschoß gehört zur Grundfläche dazugerechnet werden? Dann ändert sich ja die Verhältniszahl der 3/4 Fläche.
MfG