Abgeschickt von Sebastian am 12 Dezember, 2006 um 09:51:40:
Antwort auf: Befreiungsantrag/Nachbarzustimmung von Heike am 12 Dezember, 2006 um 08:26:54:
Haben Sie diese Frage schon einmal dem Landkreis gestellt?
Der muesste doch die Plaene vorliegen haben und das am besten beurteilen koennen. Fuer das Forum hier fehlen die exakten Plandarstellungen.
Gruss
Sebastian
P.S.: Die Zustimmungen werden ueblicherweise durch Unterschrift auf den Bauvorlagen erteilt. Schon wegen dieser Formfrage lohnt sich die Nachfrage, denn wenn Sie deshalb zweimal bei den Nachbarn auflaufen, wird die Zustimmung immer schwieriger.
: Wir haben vor 6 Jahren eine unerlaubte Gartenh�tte aufgestellt! Nach langem hin und her soll nun der Bebauungsplan ge�ndert werden. (Die Baugrenze von 5 m wird als textl. Festsetzung entfernt). Nun haben wir ein Schreiben bekommen vom Landkreis, dass wir einen Befreiungsantrag und die Nachbarzustimmung brauchen! Reicht es nicht aus, wenn die textl. Festsetzung aus dem Bebauungsplan gestrichen wird? Was ist genau ein Befreiungsantrag? Welche Nachbarn mu� ich um eine Zustimmung bitten (nach 6 Jahren?) Auch die, wo sich eigentlich nur die Grundst�cksecken ber�hren?
: Gru� Heike