Re: Außenbereich


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Abgeschickt von Esther am 09 Dezember, 2006 um 22:43:51

Antwort auf: Außenbereich von linn am 09 Dezember, 2006 um 21:47:44:

Nein, was nie rechtmäßig war, kann auch nie Bestandsschutz erlangen.
Anwohner können keinen Abriß bewirken, dazu gibt es kein Recht. Die Baubehörde könnte schon.

Gruß, ESther

: Haben Wochenendhäuser, ohne Baugenehmigung im
: Außenbereich , nach 20 Jahren und stillschweigender Duldung der Baubehörde Bestandsschutz ? Können
: Behörden oder Anwohner den Abriß erwirken ?





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