Abgeschickt von Sebastian am 08 Dezember, 2006 um 21:17:22:
Antwort auf: Nutzungsplanänderung für Großmarkt im Wohngebiet von Die Bergs am 08 Dezember, 2006 um 13:44:51:
Sie schreiben "Nutzungsplanänderung". Was soll wirklich geändert werden? Der Flächennutzungsplan, der Bebauungsplan oder soll einfach nur eine Baugenehmigung erteilt werden?
Beim B-Plan können Sie in der Bürgerbeteiligung/Offenlage Anregungen machen. Gegen die Baugenehmigung kann man als Eigentümer Nachbarwiderspruch einlegen.
Die Minderung des Grundstückswertes ist ein Effekt, der einfach marktmäßig eintritt und der für sich genommen nichts über die Zulässigkeit des Vorhabens aussagt.
Die ergibt sich aus dem geltenden Bebauungsplan bzw. - wenn es keinen gibt - aus § 34 BauGB (Außenbereich, § 35 BauGB, will ich in Ihrem Wohngebiet mal nicht vermuten)
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen reinen und allgemeinen Wohngebieten.
Und nach der Neuregelung des Ladenschlusses z.B. in NRW auch die Festlegung der Betriebszeiten einschließlich der Einhaltung der Grenzwerte der sog. TA Lärm. Das wird zur Nachtzeit (22 - 6 Uhr) mit Publikumsverkehr oder Anlieferung auch in den weniger geschützten allgemeinen Wohngebieten evtl. mal knapp.
Am besten mal bei der Gemeinde (für B-Plan) bzw. Bauaufsicht (wg. Baugenehmigung) nachfragen. Und bei Baugenehmigungen nicht zu lange warten: Verfristung droht!
Gruß
Sebastian