Aufzugskosten - Probleme trotz Teilungserklärung


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Abgeschickt von Klaus am 08 Dezember, 2006 um 09:55:01:

Hallo,
Nach dem neuen Gesetz müssen auch EG-Bewohner die Aufzugskosten mitragen. Beim Kauf einer ETW steht im Kaufvertrag in der Teilungserklärung, das alle EGW an den Kosten der Aufzugskosten nicht beteiligt werden. Jetzt wurde festgestellt, das diese nicht richtig gewesen sei und die Teilungserklärung unwirksam sei und rückgängig gemacht werde und die EGW alle an den Aufzugskosten beteiligt werden, auch rückwirkend. Wenn viele Eigentümer einen Kauf abschließen mit dem Wissen in Zukunft nicht an diesen Kosten beteiligt zu werden, und doch alles doch nicht stimmt, obwohl Notariell beglaubigt, könnte der ET den Kauf nach ca. zwei Jahren rückabwickeln oder auf den damaligen Kaufvertrag mit entsprechender Teilungserklärung bestehen? Was könnten diese ET tun oder wer kann Infos gebe? Vielen Dank für Ihr Bemühen.
Mfg




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