Abgeschickt von Anja am 07 Dezember, 2006 um 11:53:14
In unserem Fall hat die Gemeinde im Bebauungsplan einen Spielplatz in unserem Neubaugebiet festgesetzt. Soweit so gut. Nachdem die ersten Käufer (Familien mit Kleinkindern) gebaut haben wurde nun ein Bolzplatz mit einem 3m Hochen Zaun errichtet. Da alle Anwohner stutzig wurden hat sich nun herausgestellt, dass die übergeordnete Kreisverwaltung die Errichtung des Bolzplatzes als hochgradig anfechtbar betrachtet, da nur ein Kinderspielplatz genehmigt wurde und kein Bolzplatz. Auch dürfte der Zaun nur 1.5 m hoch sein und die versiegelte Basketballfläche die Grundwasserversicherung verhindert. Da alle Anwohner einen Kinderspielplatz mit Geräten haben möchten, wurden Unterschriften gesammelt.
Jetzt plant die Gemeinde, den Bebauungsplan einfach abzuändern. Geht das denn überhaupt, nachdem bereits bebaut wurde? Und wenn ja, wozu benötigt man dann einen Bebauungsplan, wenn sowieso jeder macht was er will?
Keiner der direkten Anwohner möchte diesen Bolzplatz. Die anderen Anwohner aus anderen Straßen finden diesen natürlich toll.
Ich hoffe auf eine Antwort von Euch, da heute Abend eine öffentliche Sitzung stattfindet und ich hin gehen möchte.
Vielen Dank vorab.
Anja