Abgeschickt von Sebastian am 06 Dezember, 2006 um 14:05:04:
Antwort auf: Nicht störende Handwerksbetriebe in WA von Pakula am 06 Dezember, 2006 um 11:52:53:
Gute Erläuterungen und Beispiele enthalten zumeist die juristischen Kommentare zu den einschlägigen Vorschriften, hier also ein Kommentar zur Baunutzungsverordnung. Ein Standardwerk ist z.B. der Kommentar von Fickert/Fieseler "BauNVO" zu § 4, Randnummer 4.4 ff
Eine abgeschlossene Liste gibt es nicht, wohl aber Anhaltspunkte im Sinne der gebotenen "typisierenden Betrachtungsweise".
Gruß
Sebastian
: Hallo,
: ich bin auf der Suche nach einer Quelle, die Auskunft darüber gibt, welche Handwerksbetriebe denn im WA als zulässig gelten. Gibt es eine abgeschlossene Listung der zulässigen Gewerke? Gibt es frei- und/oder Ermessensräume?
: Vielen Dank und viele Grüße
: K. Pakula