Abgeschickt von König am 06 Dezember, 2006 um 13:47:15
Auf dem uns gegenüberliegenden Baugrundstück soll eine Haus inkl. Garage gebaut werden. Die Garage soll direkt an unserer Grundstücksgrenze (Zaun) liegen.
Der Zaun ist auf unserem Grundstück befestigt und mit Efeu bepflanzt. Hat der zukünftige Nachbar das Recht, zum Verputzen oder auch zum Instantsetzen der Garagenwand, unseren Zaun entfernen zu lassen und wer trät hier die Kosten; der Zaun ist durch die Bewachsung nicht mehr in den Ursprungszustand zu versetzen? Hätten wir dann nicht das gleiche Recht bei unserem Zaun ???
Müssen wir das Efeu eventl. entfernen lassen, da die Garagenwand eventl. dadurch beschägt wird???