Abgeschickt von Beyerbach am 06 Dezember, 2006 um 13:36:37
Antwort auf: Jagdhütte im Außenbereich; nicht mehr vorhandene Baugenehmigung von Wolf am 06 Januar, 2006 um 12:30:58:
Moin Moin,
ein sehr beliebtes Thema, genaues kann ich dazu leider auch nicht beitragen.
Allerdings ist mir aus wissender Quelle berichtet worden, dass es im wesentlichen darum geht, wie die Rechtslage zum Zeitpunkt der Erbauung der Hütte gewesen ist.
Also, wenn damals im normalen Geschäftsverkehr eine Baugenehmigung erteilt worden wäre, genießt die Hütte einen "Bestandsschutz". Vorsicht mit diesem Begriff den es baurechtlich so nicht gibt.
Ansonsten läßt sich dazu noch sagen, dass das Bauordnungsamt an das Verhältnismäßigkeitsgebot einer jeden Verwaltung gebunden ist (bzw. sein sollte) und offensichtlich zu viel Zeit hat (sprich zu viele Mitarbeiter). Daher könnte der Fall evtl. zu einem Politikum gemacht werden und der Bauauschuß der Gemeinde damit beschäftigt werden.
Viel Erfolg noch bei dem Fall, mich würden weitere Informationen interessieren.