Abgeschickt von Günter Hermichen am 05 Dezember, 2006 um 19:10:52
Ein vorhandener Balkon hat eine geschlossene Betonbrüstung von 70 cm Höhe.Um die erforderlich Absturzhöhe zu erlangen, wurden seinerzeit 2 Horizontalstäbe,Abstand 10,0 cm, mit 4 Stützen auf der Brüstungsoberkante montiert.
Ist es zulässig, nach Verlegung eines Holzbohlen-belags, einen weiteren Horizontalstab aufzubringen um die neue Absturzhöhe zu erlangen?