Abgeschickt von A.K: am 04 Dezember, 2006 um 11:16:45:
Antwort auf: Mauerhöhe Grundstück von Heiko Adamasky am 03 Dezember, 2006 um 20:56:07:
: Hallo,
: da unser Haus am Hang steht und wir einen ebenerdigen Garten haben möchten, müssten wir zur Srtassenseite eine Mauer von ca. 1,50m errichten. Gibt es hier ein Grenzwert für die eine Mauerhöhe?
: Ich würde mich freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte, da ich Angst habe, daß ich die Mauer irgendwann mal wieder abreissen kann, da sie gegen irgendwelche Vorschriften verstösst.
: Das Grundstück ist in BW.
: Vielen Dank,
: Heiko
Beim Bauamt nachfragen, ob ein Bebauungsplan existiert oder von dort irgendwelche Anforderungen zu erwarten sind. Ein Blick ins Nachbarrechtsgesetz ist auch nie falsch.