Abgeschickt von Christian am 30 November, 2006 um 17:31:58
An einem Reiheneckhaus soll eine Keller-Aussentreppe errichtet werden. Die Gemeinde lehnt die Genehmigung ab, da dadurch die Grundflächen neu berechnet werden müssten und somit ein kompletter neuer Bauantrag gestellt werden müsste. Bisher lief der ganze Neubau als Freistellungsverfahren.
Das Landratsamt hingegen meint, dass Aussentreppe ein untergeordnetes Bauteil wäre und man dies in einem Antrag (per Freistellungsverfahren) ohne weiteres genehmigt bekommen würde.
Wer bitte hat jetzt Recht ?? Gemeinde stellt sich quer
Vielen Dank für Hilfe