Abgeschickt von Dirk Baumeister am 30 November, 2006 um 14:17:12
Antwort auf: Nutzungsänderung einer Scheune im Außenbereich von Thomas am 30 November, 2006 um 13:03:44:
: Hallo zusammen,
: Ich habe mit Bekannten eine leerstehende Scheune angemietet. Diese wird zu 20% vom Vermieter als Unterstellplatz genutzt. In der oberen Etage der Scheune haben wir uns eine Art Clubraum eingerichtet. Dieser wird einmal pro woche für ca 4 Stunden genutzt. Wasseranschluß und Stromanschluß wurde gelegt(offiziell). Nun will uns das Bauamt die Scheune schließen, da kein Bauantrag oder kein Antrag auf Nutzungsänderung vorlag.
: Hat jemand Ideen wie man eine Nutzungsänderung genehmigt bekommen kann, bzw wie ein solcher Antrag auszusehen hat und was er enthalten muss. Oder ist das Unterfangen hoffnungslos?
: Gruß Thomas
"Ideen" zum Aussehen des Antrages hat das Bauamt, ein Architekt und die BauPrüfVO. Die Aussichten auf Erfolg sind gerade im Außenbereich von vielfältigen Variablen abhängig und tendenziell eher schlecht. Hilfreich für eine Einschätzung der Aussichten wäre sicher die direkte Rückfrage beim Bauamt.