Abgeschickt von Susanne am 29 November, 2006 um 15:52:13
Hallo,
weiß uns hier jemand Rat?
Der Gartenhang unseres Wohnblocks ragt über die Grundstücksgrenze. Der Hang ist nur mit Bodendeckern und Büschen bepflanzt und dient zum Abstützen der Gärten, außerdem ist dort ein Überlaufrohr einer Zisterne samt Rattenfalle vergraben, die natürlich erst verlegt werden müßte.
Nebenan soll jetzt ein neuer Wohnblock gebaut werden. Mit der Baugesellschaft gab es schon einige Händeleien wegen deren Baugrenzüberschreitungen (Balkone) und Bestandsbäumen.
Baubeginn in den nächsten Tagen, jetzt fällt dem Bauleiter der Hang ein, er droht diesen einfach abtragen zu lassen und uns die Rechnung zu präsentieren ohne vorher mit uns oder unserer Hausverwaltung in Kontakt getreten zu sein. Information erhielt ich nur durch eine Nachbarin, die sich dort eingekauft hat.
Gegen die Überbauung durch den Hang wurde nie Einspruch erhoben, weder vor 8 Jahren als der Hang angelegt wurde, noch jetzt während der ganzen Bauantragsphase.
Danke für jegliche Informationen
Susanne