Re: Dachfenster in giebelständigen Häusern


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Abgeschickt von Sebastian am 29 November, 2006 um 10:53:18:

Antwort auf: Dachfenster in giebelständigen Häusern von O. Müllers am 28 November, 2006 um 16:44:12:

Das läßt sich ohne Pläne und detaillierte Kenntnis der baulichen Situation m.E. nicht seriös beantworten.
Ein Ansatz bei nur "potentiellen Verstößen" kann die baulastmäßige Übernahme der Verpflichtung sein, das Fenster für den Fall einer späteren Bebauung auf dem Nachbargrundstück wieder zu schließen.
Öffenbare Dachfenster sind Öffnungen, keine lichtdurchlässigen Bedachungen.

Gruß
Sebastian



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