Abgeschickt von Esther am 28 November, 2006 um 12:34:59
Antwort auf: Nichtbeteiligung an der Erschließung von Inga Vinke am 27 November, 2006 um 13:05:44:
Für mich ist da die Frage entweder oder. Wenn es nur ein Garten ist, dann braucht er den Anschluss an die Strasse nicht.
Wird der Anschluss aber trotzdem gewünscht, so müssen die Erschließungskosten auch getragen werden - schließlich handelt es sich um ein Grundstück im BPlan, das auch bebaut werden könnte.
Hier scheint das Ansinnen im Vordergrund zu stehen, ein voll erschlossenes und später verwertbares Grundstück zu erhalten ohne sich an den Erschließungskosten beteiligen zu müssen.
Aus meiner Sicht ist die Maßnahme rechtmäßig.
Gruß, Esther