Abgeschickt von Esther am 28 November, 2006 um 12:30:25
Antwort auf: Einfahrtsregelung von Franz Pütz am 27 November, 2006 um 11:08:13:
Angrenzerwiderspruch wegen Beeinträchtigung der Sicherheit und LEichtigkeit des Verkehrs (in der LBO festgelegt) - insbesondere in Bezug auf die eigene Einfahrt und die Gefährdung von Fußgängern durch eigene Zu- und Abfahrten.
Gruß, Esther