Re: Überschreitung der GRZ


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Abgeschickt von Esther am 28 November, 2006 um 12:16:44

Antwort auf: Überschreitung der GRZ von Seubert Jens am 23 November, 2006 um 17:03:13:

Die Strafe ist meist halb so wild - härter wird Sie aber die Nutzungsuntersagung bzw. der angeordnete Rückbau treffen.

Versuchen Sie doch zunächst, eine Befreiung zu beantragen - die Chancen stehen gar nicht so schlecht, wenn Sie die Notwendigkeit plausibel begründen können.

Gruß, Esther





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