Abgeschickt von Esther am 28 November, 2006 um 12:16:44
Antwort auf: Überschreitung der GRZ von Seubert Jens am 23 November, 2006 um 17:03:13:
Die Strafe ist meist halb so wild - härter wird Sie aber die Nutzungsuntersagung bzw. der angeordnete Rückbau treffen.
Versuchen Sie doch zunächst, eine Befreiung zu beantragen - die Chancen stehen gar nicht so schlecht, wenn Sie die Notwendigkeit plausibel begründen können.
Gruß, Esther