Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 November, 2006 um 06:38:40
Antwort auf: Nichtbeteiligung an der Erschließung von Inga Vinke am 27 November, 2006 um 13:05:44:
: Folgender Sachverhalt:
: In einem gewachsenen Wohngebiet wird eine neue Wohnstraße (später städtisch/öffentlich) erbaut. Grundstücke werden erschlossenn. Ein Anwohner trifft mit seinem Grundstück zwar -laut städtischem Bebauungsplan- an die neue Straße und soll dort irgendwann auch erschlossen werden. Der Besitzer nutzt dieses Grundstück allerdings nur als Garten und will sich nicht im vollem Umfang an den Erschließungskosten beteiligen. Aus diesem Grund hat der Bauträger ein kleines Stück Land (ca. 2qm) vor dem Grundstück aus der Straße herausgenommen und nimmt dem Grundstückseigentümer so die Möglichkeit überhaupt irgendwann an die Straße angeschlossen zu werden.
: Ist eine solche Maßnahme rechtens?
: Was kann unternommen werden?
: Ich bin dankbar für jeden Hinweis.
Verstehe ich das richtig?
Der Eigentümer des Grundstücks möchte gerne nicht an den Kosten der Erschließung beteiligt werden aber gleichzeitig Anlieger der Straße bleiben, damit er doch irgendwann mal über die Straße an deren Kosten er sich nicht beteiligen wollte, erschliessen kann?