Re: Ausnahme bei DG-Ausbau von 2/3 RH Regel möglich????


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 November, 2006 um 22:36:53

Antwort auf: Ausnahme bei DG-Ausbau von 2/3 RH Regel möglich???? von dagapa am 27 November, 2006 um 19:19:29:

: Hallo!
: Unser Kundenberater (Bank) hat behauptet das es ein Schlupfloch aus der 2/3 Raumhöhen-Regelung bei DG-Ausbauten gibt ... von irgendwas wie "Studio" war die Rede ... ? Gilt quasi ein Büro im DG nicht als "Wohn"-raum und umgeht damit die RH-Regel? Wär schade um den vielen Platz blos weil das Dach nur 24° hat ....

Bei der "2/3-Raumhöhen-Regelung" (lichte Raumhöhe über mindestens 2/3 der Grundfläche) geht es um den Nachweis der Anforderungen an Aufenthaltsräume. Wenn dieser Nachweis für die geplanten Räume nicht gelingt, können diese nicht als Kinder-, Schlaf-, Wohn- oder sonstiger Raum zum dauernden Aufenthalt von Personen genehmigt werden. Alle Nutzungen, die diese Anforderungen nicht haben (z. B. ein Bad, Abstellraum, Trockenraum usw., können dort weiterhin genehmigt werden. Ein Büro wäre dort nicht möglich, Studio ist m. E. schon fragwürdig und tendiert eher in Richtung nein.

Besser einen Architekten oder direkt bei der Bauaufsicht fragen als den Bänker.



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