Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 November, 2006 um 22:17:25
Antwort auf: Re: Bauvoranfrage: Diverse Übertretungen, Baufenster, Zufahrten usw von Holger am 25 November, 2006 um 21:36:21:
: Hallo Herr Baumeister,
: vielen Dank für Ihren Beitrag und Ihre Bemühungen.
: Kennt jemand so einen Fall bzw. einen ähnlichen?
: Grüße Holger
Guten Abend Holger,
"solche Fälle" gibt es täglich quer durch die Republik. Allerdings ist nur bezogen auf den Einzelfall eine Lösungsstrategie möglich, da eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen sind.
Die Angaben entsprechen der Planzeichenverordnung (PlanzV)
WA = allgemeines Wohngebiet (nach BauNVO welchen Jahres?)
I = eingeschossige Bauweise nach Landesbauordnung
0,4 = GRZ (Grundfläche/Grundstücksfläche)
0,5 = GFZ (Geschossfläche/Grundstücksfläche)
a1 = ???
ED = Einzel- und Doppelhäuser zulässig
Zu den Fragen:
- ja, ein Baufenster kann vergrößert werden
- nein, s. o.
- ja, eine Überschreitung der GRZ ist möglich (und kann z. B. befreit werden)
- ja, Grundstücke können zusammengefasst werden
- wenn sich der Weg als Zufahrt ausbauen lässt, kann er auch dazu genutzt werden, sofern keine anderen Gründe dagegen sprechen (z. B. Eigentumsverhältnisse)
Für eine konkrete Strategie wären meines Erachtens mindestens weitere Unterlagen erforderlich.