Abgeschickt von Sebastian am 24 November, 2006 um 12:12:39:
Antwort auf: Überschreitung der GRZ von Seubert Jens am 23 November, 2006 um 17:03:13:
Was soll man dazu sagen?
Der Bußgeld-Teil, mit dem übrigens auch der wirtschaftliche Wert der Überschreitung abgeschöpft werden soll, ist sicher nicht die "Höchststrafe". Vielmehr das Problem und die Kosten, die Sie bei einem nachfolgenden, ordnungsbehördlich verfolgten Rückbau auf das genehmigte Maß bekommen. Das schmerzt meist viel mehr.
Gruß
Sebastian