Abgeschickt von juan am 22 November, 2006 um 15:14:59
Guten Tag, wir haben uns durch ein Generalunternehmer eine DHH erstellen lassen. Während der Bauzeit wurde der Zugangsweg zum Nachbarhaus (Asphaltweg) beschädigt, d.h dieser ist nun "verschoben" und gerissen. Der Generalunternehmer möchte nicht für den Schaden aufkommen, da wir lt. Bau-Vertrag einen Bauplatz für schwere Baufahrzeuge bis 40t zugänglich und befahrbar bereitzustellen hatten. Dies war der Bauplatz auch, aber heißt das auch das wir für mögliche Schäden am Nachbargrundstück aufzukommen haben?