Abgeschickt von philipp keller am 22 November, 2006 um 09:30:06
Rechnungsstellung Elektrohandwerker im Dezember 2003
Aufgrund von Mängeln keine Bezahlung meinerseits
Keine Mahnung oder sonstiges vom Handwerker
Wann verjährt die Rechnung?
Danke im Voraus für eine Info