Abgeschickt von Dirk Baumeister am 21 November, 2006 um 23:24:01
Antwort auf: Anwendbarkeit §34 BauGB bei genehmigungsfreien Verfahren? von Esther am 21 November, 2006 um 12:45:09:
: Hallo,
: wie gewünscht ist meine Frage rein theoretischer Natur:
: Angenommen, es gibt ein Bauvorhaben, das nach § 50 LBO BaWü genehmigungsfrei ist und im unbeplanten Innenbereich liegt. Gibt es dann trotzdem eine Möglichkeit, § 24 BauGB unter dem Aspekt des "sich einfügens" anzuwenden?
: BIn dankbar über eine Antwort, gerne auch Fundstellen!
: Vielen Dank,
: Esther
Wenn es im unbeplanten Innenbereich (also Geltungsbereich §34 BauGB) liegt, kann es sich bei der genehmigungsfreien Maßnahme nach §50 LBO BW eigentlich nur um eine Nutzungsänderung oder einen Abbruch handeln. Gleichzeitig stellt Abs. 5 ja klar, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten sind. Die (geänderte) Nutzung selbst könnte also nach §34 BauGB beurteilt werden.