Abgeschickt von Freddy0815 am 20 November, 2006 um 19:51:09
Antwort auf: Werbung auf Baustoffen von freddy0815 am 17 November, 2006 um 18:39:33:
Hallo zusammen,
Sie haben im Prinzip schon recht. Sie müssen aber wissen, daß auf den Rolladenkästen in der Austellung kein Werbeaufdruck war. An den Kästen die geliefert und eingebau sind ist jetzt aber ein Werbeaufdruck drauf. Vielleicht können Sie jetzt verstehen warum ich diese Frage in dieses Forum gestellt habe. Wie Sie richtig bemerkt haben kann ich bei Crackern, bei denen mir die Aufsschrift nicht gefällt einfach andere kaufen. In meinem Fall war dies leider nicht möglich, da ich die Aufschrift erst gesehen habe als es zu spät war und die Kästen bereits eingebaut waren.
Darum würde es mich einfach interessieren ob jemand schon mal was gehört hat ob es erlaubt ist einfach seine Werbung, ohne die Erlaubnis des Bauherren,(jeder meiner Handwerker hat mich bisher gefragt ob er ein Schild mit seiner Werbung an mein Haus machen darf) auf sowas wie Rolladenkästen (die gut sichtbar außen angebracht sind) zu drucken.
Gruss
Freddy