Re: Mehrwertsteuererhöhung


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Abgeschickt von M.Ich am 17 November, 2006 um 13:12:16:

Antwort auf: Mehrwertsteuererhöhung von Sandra am 17 November, 2006 um 11:41:52:

: Wir haben im Mai 2004 einen Vertrag mit einem Bauträger nach VOB/B abgeschlossen. Seit 08/2005 wohnen wir in diesem Haus. Seit fast einem Jahr sind noch diverse Rest- und Mängelarbeiten vom Bauträger zu erledigen. Es tut sich nichts, außer dass wir nunmehr die Schlussrechnung von ihm erhlten haben. Mit dieser Rechnung sind wir natürlich nicht einverstanden, weil noch einiges zu erledigen ist. Wir haben ihm angeboten, den größten Teil des ausstehenden Betrages sofort zu zahlen und den Betrag für die fehlenden Arbeiten einzubehalten. Er hat sich nicht dazu geäußert. Nun haben wir erfahren, dass er die 3% Mehrwertsteuererhöhung auf den Preis des kompletten(!) Bauobjektes nacherheben kann, wenn er seine geänderte Schlussrechnung erst in 2007 stellt. Ist das richtig und wenn ja, ist das auch dann der Fall, wenn er sich absichtlich so viel Zeit für die Prüfung unseres Angebotes lässt? Wäre es klüger, den Betrag, den wir bereit sind sofort zu zahlen, bereits zu überweisen und den Rest einfach einzubehalten?
: Über Antworten freue ich mich sehr.


Mein Kenntnisstand:

Da es sich um einen Werkvertrag handeln wird, ist der Zeitpunkt der Abnahme entscheidend für die Erhebung der MWST, nicht der Zeitpunkt der Rechnungsstelltung oder Bezahlung. Da ihr schon seit einiger Zeit drin wohnt, gilt die Sache auf jeden Fall als 'stillschwéigend' abgenommen. Sicher werdet ihr aber eine Bauabnahme gemacht haben. Auch wenn diese eine Mängelliste zur Folge hatte, gilt das Objekt als abgenommen. D. h. für alle bisher geleisteten und auch in Zukunft noch zu leistenden Zahlung gelten die 'alten' 16%.

Viele Grüße...





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