Abgeschickt von MiTo am 15 November, 2006 um 17:41:41:
Wenn im Kaufvertrag der Passus steht "Die Kosten der Beurkundung und des Vollzugs dieses Vertrages und die Vermessungskosten trägt der Käufer" wer bezahlt dann die Gebäudeeinmessung für das Katasteramt der Bauherr oder der Bauträger? Vermessung gleich Einmessung ?
Kennt sich jemand mit sowas aus ?