Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 November, 2006 um 10:42:39
Antwort auf: Dachüberstand bündig an eine Grenzgarage von Keller Karsten am 14 November, 2006 um 18:56:45:
: Hallo. Ich habe meien Dachstuhl schon fast fertig aufgebaut. Auf einmal fällt dem Kreis ein dsa ich den so nicht machen kann ich er bei der Gemeinde beim Bauantrag durchgekommen ist.
: Also, ich habe ein HAus das ist ca 16m lang. Davon habe ich 6m Garage und davor wollte ich sowas in der Art wie ein Carport mit dem Dachstuhl bis zur Grundstücksgrenze und einer höhe von 3m machen. in dem Bereich des Dachstuhls hat mein nachbar eine Garage. Das heißt meine Fußfette stößt an seine Garage. Wir würden uns also absolut nicht stören. Ist dies zulässig?
: Habe mir die Bauordnung NRW nochmal durchgelesen und da steht in §6 (1) b folgendes drin:
: Muss nach planungsrechtlichen Vorschriften mit Grenzabstand gebaut werden, ist aber auf dem Nachbargrundstück innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche ein Gebäude ohne Grenzabstand vorhanden, so kann gestattet oder verlangt werden, dass ebenfalls ohne Grenzabstand gebaut wird.
: Bitte um Antwort,
: Gruß Karsten
... ist vielleicht die zulässige Länge der Grenzbebauung von 9,0 m entlang einer Grenze oder insgesamt 15,0 m überschritten?