Re: Ger�tehaus oder Garage? Welches Fundament?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Sebastian am 14 November, 2006 um 14:19:19:

Antwort auf: Ger�tehaus oder Garage? Welches Fundament? von J�rgen am 14 November, 2006 um 13:47:30:

Der Fall fordert Mi�verst�ndnisse mit den Nachbarn und/oder der Bauaufsicht heraus. Das sollte man durch entsprechende Kommunikation verhindern, sprich: vorher Bescheid nachfragen bzw. Bescheid sagen. Ist das nachbarliche Verh�ltnis einmal nachhaltig gest�rt, verliert jeder Beteiligte deutlich und dauerhaft an Lebensqualit�t.

Abgesehen davon sollte der Hausbesitzer den einschl�gigen Bebauungsplan bei der Stadt einsehen, um zu kontrollieren, ob Nebenanlagen au�erhalb der �berbaubaren Grundst�cksfl�che ausgeschlossen sind. Denn selbst wenn - wof�r einiges spricht - der Ger�teschuppen genehmigungsfrei bleibt, sind nat�rlich die materiellen Anforderungen des Baurechts einzuhalten (� 65 Abs. 4 BauO).
Oft sch�pft n�mlich die Hauptanlage (= das Reihenhaus) bereits das vorhandene Baufeld aus und ebenso oft sind Nebenanlagen in Bebauungspl�nen ganz ausgeschlossen oder zumindest reglementiert (Ausnahme/Befreiung nach � 74 a BauO erforderlich).
Auch die Gesamtl�ngen der Bebauung nach � 6 Abs. 11 Nr. 1 BauO sind einzuhalten - etwaige Garagen/Carports im Vorgarten sind ggf. hinzuzurechnen.
Auf die Fundamente kommt es wohl nicht an.

: Verehrte Forumsteilnehmer, ich m�chte folgenden Sachverhalt zur Diskussion stellen:
: Ein Hausbesitzer aus K�ln, NRW, m�chte in seinem Reihenhaus-Garten ein Ger�tehaus aus Betonfertigteilen errichten. Der umbaute Raum von 30 m3 sowie die maximalen 7,5 m2 innerhalb der Abstandsfl�chen zu seinen Nachbarn werden selbstverst�ndlich beachtet. Unklar ist f�r den Hausbesitzer, ob das Ger�tehaus auf einer betonierten Platte stehen darf oder ob nur ein loses Kies/Gehwegplattenfundament erlaubt ist. Au�erdem �berlegt er, anstelle der �blichen schmalen T�r ein Garagentor in das Ger�tehaus einzubauen, weil es einfach praktischer w�re. Der Garten hat als Zugang r�ckseitig nur einen schmalen Gehweg, keine Zufahrt f�r PKWs. Bleibt das Geb�ude damit ein Ger�teschuppen oder ist es jetzt bereits eine Garage, die evtl. genehmigungspflichtig ist?
: Interessante Fragen, oder? Bin gespannt auf eure Beitr�ge





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]