Eigenmächte Änderung der Grösse eines Geräteschuppens


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Abgeschickt von Jens Maier am 12 November, 2006 um 13:45:51

Hallo!

Kann mir jemand sagen ob es ein Problem darstellt, wenn man eigenmächtig die Größe eines Geräteschuppens, der im Bauplan eingezeichnet ist ändert?

Der Schuppen ist im Plan mit folgenden Massen eingetragen: 6 x 3 x 2,6 Meter.
Gebaut werden soll der Schuppen aber mit 4,5 x 6 x 3,6 Meter.

Muß hierfür eine neue Genehmigung erteilt werden oder fällt das unter "genehmigungsfrei"?

Vielen Dank im voraus.

Gruß
Jens Maier
(Wohnort: Bayern)



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