Abgeschickt von Thomas am 10 November, 2006 um 13:49:29
Hallo,
ist grundsätzlich der Bau eines Gerätehauses (gemauert) an der Grundstücksgrenze genehmigungsfrei in NRW zulässig, wenn die Grundfläche kleiner als 7,5 m2 ist?
Dürfte dieses Gerätehaus auch an der Grundstücksgrenze eine Pultdachhöhe von 2,75 haben, wenn auf dem Nachbargrundstück ein breiter Fahrweg verläuft und das Wohnhaus mindestens 5m entfernt ist? In welchen §§ der BauO NRW ist dieser Fall geregelt?
Besten Dank ;-)
Thomas
Mit den geplanten Größen halte ich die 30 m3 und 7,5 m2 Grundfläche locker ein.
Ist aber auch die Höhe als Grenzbebauung zulässig? Wo kann ich das nachlesen (§?). Unser Nachbar meint, 2m wären zuläassig. Das hätte er bei seiner Garage auch einhalten müssen (wir haben aber ein Gerätehaus!).
Vielen Dank für lockeverläuft ein Fahrweg in