Abgeschickt von Matthias Elsemann am 09 November, 2006 um 19:05:56
Hallo zusammen!!!
Ich habe folgendes Problem:
Wir haben un vor 8 Jahren ein Haus (Ortsinnenlage)gekauft. Das Haus ist ca. 150 Jahre alt, die Nachbarhäuser sind noch älter. Zunächst bewohnten wir nur die obere Etage und wir haben die untere Wohnung vermietet. Nach weiterem Familienzuwachs haben wir beschlossen die untere Etage selbst zu nutzen und 2003 komplett kernsaniert. Im letzten Jahr haben wir dann die am Wohnzimmer liegende Terrasse neu gemacht (Glasüberdachung, Fliesen usw!!) nun liegt direkt an unserer Terasse ein Fenster vom Nachbarhaus, welches absolut vergammelt ist. Hinter diesem Fenster befindet sich ein Aufenthaltsraum eines Geschäftes. Um den wiederlichen Anblick des vergammelten Fensters und den Blicken der Angestellten dieses Gweschäftes (sie konnten uns die Wurst vom Brot schauen!!!) haben wir uns entschlossen eine Trennwand zwischen Fenster und unserer Sitzgelegenheit zu ziehen. Klinkerstein 1 m hoch und den Rest mit einer schönen Holzkonstruktion in Terrassenüberdachungsfarbe bis unters Glasdach geschlossen. Es entstand somit ein kleiner aber feiner Abstellraum für die Gartenmöbel und das wiederliche Fenster war auch verschwunden. Nun kam der Besitzer auf uns zu und sagte, die Mieter hätten sich beschwert, dass keine frische Luft mehr durch das Fenster käme und so nicht mehr gelüftet werden könne. Wir einigten und darauf, dass wir tagsüber die schöne, weiße Zwischentür offenlassen könnten um eine Luftzirkulation zu bekommen. Nach sechs weiteren wochen kam unser Nachbar wieder an und sagte das die neuen Mieter (der Laden stand mitlerweile leer!) sich nicht damit anfreunden könnten, immer gegen diese "Bretterwand" zu schauen, und bat uns die Wand wieder zu entfernen. Jetzt die eigentliche Frage: Das Fenster darf theoretisch an dieser Wand gar nicht sein. Es ist irgendwann im Laufe der letzten zig Jahre dort eingesetzt worden in Absprache mit dem Vorbesitzer unseres Hauses (es war der Bruder unseres Nachbarn!!!). Dieses Fenster entspricht nun überhaupt nicht den Vorschriften in puncto Bauabstand, Brandüberschlag usw.. Muss ich als neuer Hausbesitzer diese Absprache von vor ewigen Jahren ebenfalls dulden bzw. akzeptieren??? Ich fühle mich in meinem Privatleben so unheimlich eingeschränkt. Man kann nicht einmal in Ruhe auf der Terrasse sitzen ohne von Irgendjemandem wie im Zoo angegafft zu werden. Den Mietern ist laut unseres Nachbarn der Anblick der suberen Holztrennwand nicht zuzumuten aber mir ist der Anblick des gammeligen Fensters zuzumuten, geschweige die Angst vor einem eventuellen Brandüberschlag. Wie kann/soll ich mich nun verhalten??? Gibt es in solchen Fällen eine Verjährungsfrist oder gar ein Gewohnheitsrecht meines Nachbarn oder muss ich als Neubesitzer irgendwelche Absprachen unter Brüdern von vor 20-40 Jahren nicht akzeptieren??? Ich benötige schnelle Hilfe, wer kann mir hierzu etwas sagen??? Über konkrete Aussagen von eventuell glech betroffenen würde ich mich riesig freuen!!! Danke schon mal im Voraus! Matthias Elsemann