Zaunhöhen, Sichtschutz und der gleichen


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Abgeschickt von OK am 09 November, 2006 um 13:38:16

Hallo allerseits.
In einem Beitrag vom 03.07.06 schrieb ein Mitglied von einer zulässigen Zaunhöhe (NRW) zum Nachbargrundstück von 2,0m ("Re: maximale Zaunhöhe von Dirk Baumeister am 03 Juli, 2006 um 12:53:34")

Ich fand diesen _Beitrag so beim Stöbern, da ich zur Zeit ebenfalls Probleme mit meinen Nachbarnhabe, der sich an meinen Holzpalisaden stört, die standardmäßig zwischen 1,8m und 1,9m hoch sind (Bogenform), jedoch durch das Grundstücksgefälle und den damit verbundenen Versatz der einzelnen Elemente teilweise ca. 2,05 hoch werden (sonst müsste ich den Zaun und die Pfähle schräg entlang dem Gefälle setzen). Die Pfähle sind deshalb auch alle 2.05m und stehen auf einem Sockel, der auch ca. 5 cm aus der ebenen Fläche herausragt. Meine erste Frage hierzu wäre, wo nun also die Höhe des Zaunes gemessen wird und was berücksichtigt wird (Sockel auch?)? Der Kollege in dem älteren Beitrag nannte eine zulässige max. Zaunhöhe in NRW von 2,0m. Mich würde sehr intessieren, wo die maximale Zaunhöhe zwischen 2 Grundstücken festgeschrieben ist, damit ich mich darauf beziehen kann. Zur Einfriedung von Grundstücken ist von Ortsüblichkeit die Rede, die Maßgeblich für die Gestaltung von Zäunen sei. Wenn diese nun nicht erkennbar ist, da es ganz verschiedene Zaunarten und -höhen gibt, was dann? Kann ich dann ebenfalls tun was ich will? Weiterhin wird nahbarschaftlicher Rücksichtnahme und Ästetik gesprochen. Mein Sichtzaun (auf meinem Grundstück errichtet) besteht nun aus Holzelementen, die ich zwischen Holzbalken aufgestellt habe. Diese wechselt sich ab mit Weidenmatten (2,0m hoch). Insgesamt halte ich das für einen ziemlich akuraten Zaun. Unser Nachbar meinte allerdings, daß Ihn diese "dunkle Wand" eher an die Einzäunung afrikanischer Slums erinnere und er vielmehr ein helles Grün bevorzugen würde...
Wer entscheidet also, ob ein Zaun ästetisch und zumutbar ist oder nicht? hinzukommt, daß mein Nachbar den genannten Zaun (18m) wegen seiner eigenen Randbepflanzung (teilweise 3m hoch) nur fragental zu Gesicht bekommt. Ein einziges zusammenhängendes Stück von ca. 4m Länge kann er voll sehen.
Kann mir nun jemand ein paar Antworten geben, bzw. ob mein Zun so stehen bleiben kann oder welches Gesetz was regelt (Insbesondere Zaunhöhe!)?
Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße
OK



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