Abgeschickt von walz am 08 November, 2006 um 22:07:01
ich habe ein Anliegen zwecks Grenzbebauung, gilt die Landesbauordnung oder Bundesbauordnung für Abstandsflächen obwohl im Grundbuch eine Grunddingbarkeit steht dass der Nachbar eine Grenzbebauung durchführen darf gleich welchen Ausmaßes und welcher Nutzungsart.Anmerkung die Grenze ist nicht gerade sondern auf der hälfte um 40 cm nach hinten versetzt.