Abgeschickt von Olli am 08 November, 2006 um 17:22:12
Eine Grenzstützmauer ca. 40cm höher als die des Nachbarn soll vom Haus her eben aufgefüllt werden um eine gerade Fläche zu erhalten.
Das Bauamt meint das von der ebenen Fläche vom Haus aus(eigenes Grundstück) bis zur eigenen Mauer eine Abböschung auf das Bodenniveau des Nachbarn zu erfolgen hat.
Kann das sein? Ich kann darin keinen Sinn sehen, da der Nachbar überhaupt nicht wahrnehmen würde, ob eben aufgefüllt ist oder eine Abböschung vorhanden ist???