Abgeschickt von Dirk Baumeister am 08 November, 2006 um 11:35:25
Antwort auf: Re: Dachgaube - Dachaufbau von Arthur Hoffmann am 08 November, 2006 um 11:04:57:
: Danke für die Antwort.
: In meinem Fall geht es um einen Trappenhausaufbau, der in Verlängerung der Aussenwand entstehen soll, um das neu ausgebaute DG zu erschliessen. Er gilt nicht mehr als Gaube und löst damit seitliche Abstandsflächen aus. Die Größe der Abstandsfläche ist unzulässig, weil sie über die Grundstücksgrenze ragt. (Doppelhaushälfte).
: Das Schmalseitenprivileg ist mit der Grenzbebauung schon verwirkt.
: Frage: Auf welches Maß muß ich den Dachaufbau runterkochen, damit er als Gaube gilt und keine seitl. Abstandsfläche mehr auslöst?
: Einfach niedriger machen geht nicht, dann passt die Treppe nicht.
Die Kubatur zu finden, die baurechtlich und gestalterisch den Anforderungen genügt ist ja die ursächliche planerische Leistung. Wie gesagt gibt es meines Wissens keine definierten Abmessungen, die eine Grenze zwischen Dachaufbau und Zwerchgiebel beschreibt.
Sie werden die baurechtlichen Möglichkeiten (Abweichung, Befreiung, Nachbarzustimmung ...) mit den betroffenen Beteiligten (Nachbarn, Bauamt, Bauherr) ausloten und zu einem abschließenden, genehmigungsfähigen Ergebnis führen müssen.