Abgeschickt von ok am 08 November, 2006 um 00:28:40
Antwort auf: Re: maximale Zaunhöhe von Dirk Baumeister am 03 Juli, 2006 um 12:53:34:
Ich fand diesen _Beitrag so beim Stöbern, da ich zur Zeit ebenfalls Probleme damit habe. Mein Nachbar stört sich an meinen Holzpalisaden, die standardmäßig 2m hoch sind, jedoch durch das Grundstücksgefälle und den damit verbundenen Versatz der einzelnen Elemente teilweise ca. 2,10 hoch werden (sonst müsste ich den Zaun und die Pfähle schräg entlang dem Gefälle setzen). Die Pfähle sind deshalb auch alle 2.05m und stehen auf einem Sockel, der auch ca. 5 cm aus der ebenen Fläche herausragt. Wo wird nun also die Höhe des Zaunes gemesen und was wird berücksichtigt? Am meisten würde mich jedoch intessieren, wo die maximale Zaunhöhe von 2m zwischen 2 Grundstücken geregelt werden, damit ich mich darauf beruhen kann. Bisher habe ich nur ziemlich geschwollene Texte unter Nennung der Begriffe "ortsüblich", "nachbarschaftliche Rücksichtnahme" etc. gehört.
Viele Grüße
OK
: Sofern kein Bebauungsplan nichts anderes festschreibt, sind (in NRW) ohne Baugenehmigung 2,00 m zu Nachbargrenzen und 1,00 m zu öffentlichen Straße möglich.
: Höher kann mit Zustimmung des Nacbarn befreit werden.
: : Hallo,
: : was ist die maximale Zaunhöhe in NRW?
: : Kann ich einen 2.5 Meter hoch sichtschutzigen Zaun aufstellen?