Abgeschickt von Sebastian am 07 November, 2006 um 10:10:52:
Antwort auf: Holzhütte Grenzbebauung Gestank von WP am 04 November, 2006 um 12:19:06:
Hallo Wolfgang,
wenn Sie diesen Ärger mit dem Nachbarn austragen wollen, bitten Sie doch die zuständige Bauaufsichtsbehörde um ein bauaufsichtliches Einschreiten.
Die Nutzung der Holzhütte zu Wohnzwecken ist möglicherweise genehmigungsbedürftig und/oder planungsrechtlich unzulässig. Ob Sie noch eigene Abwehrrechte geltend machen könne, nachdem die Errichtung Ihren Angaben zufolge schon einige Zeit zurück liegt, ist vielleicht nicht gesichert (Verwirkung spätestens nach einem Jahr nach Errichtung bzw. Nutzungsänderung).
Die Anforderungen an die Feuerungsstätte dürften in der Feuerungsverordnung Ihres Bundeslandes geregelt sein und sind erfahrungsgemäß bei diesen Konstruktionen auch nicht eingehalten.
Gruß
Sebastian
: Hallo zusammen,
: ich habe einigen Ärger mit meinem Nachbarn: Dieser hat nämlich ziemlich genau auf die Grundstücksgrenze eine Holzhütte gebaut in der Größe ca. 4 m x 2,5 m und ca. 2,5 m hoch. Hier ist der Nachbar dann richtig eingezogen. Seine Mutter wohnt weiter im Haupthaus. Er beheizt diese Hütte mit Holz, so daß es bei uns in allen Zimmern regelmäßig nach Qualm stinkt. Wer kann mir helfen ? Was kann ich dagegen tun ? Wie ist die rechtliche Grundlage ?
: Vielen Dank im voraus.
: Wolfgang