Abgeschickt von Sebastian am 02 November, 2006 um 10:56:24:
Antwort auf: Grundbucheintrag aber keine vorliegende Baugenehmigung von E. Bach am 01 November, 2006 um 11:31:54:
Da kann man nur raten: Weitersuchen nach der Baugenehmigung in allen in Betracht kommenden Akten (z.B. auch bei der Bauaufsichtsbehoerde)!
Grundbuch und Kataster geben nur die tatsaechliche Situation wieder und enthalten keine oeffentlich-rechtlichen Bewertungen. Es kommt oft vor, dass dort ungenehmigte Gebaeude eingetragen sind.
Gruß
Sebastian