Treppenhöhe und Handlauf bei Außentreppen


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Abgeschickt von Peter am 01 November, 2006 um 13:30:50:

Hallo zusammen,
ist der private Vermieter in NRW verpflichtet, Außentreppen (weniger als 5 Stufen)in einem Zweifamilienhaus mit einem Handlauf zu versehen, falls dort ein älterer Mensch (ca. 80 Jahre) wohnt?
Darf die Stufenhöhe einer solchen Treppe in NRW ein bestimmtes Maß nicht überschreiten?
Ich habe nur in der BauO NRW im §36(8) einen Hinweis zum Handlauf gefunden, bin mir aber nicht sicher, ob die Vorschrift im privaten Wohnungsbau ein "muss" darstellt.
Im Voraus vielen Dank für die Antworten!




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