Abgeschickt von Christian am 26 Oktober, 2006 um 13:46:13
Angenommen folgender Fall:
Bei einem älteren Gebäude (früher Bauernhof + Stall, heute 2 Wohnhäuser mit einer gemeinsamen Mauer im Besitz unterschiedlicher Personen) soll der ehemalige Stallteil abgebrochen werden. Die gemeinsame Mauer befindet sich Laut grundbuch aber knapp auf der Seite des abzubrechenden ehemaligen Stalls.
Frage:
Ist der Besitzer des abzubrechenden Teils rechtlich dazu verpflichtet, auf das andere Gebäude Rücksicht zu nehmen, und einen Schutz dieses anderen Gebäudeteils zu gewährleisten, oder ist der Besitzer des Hausteils gezwungen, den kleinen Grundstücksteil auf dem die Mauer steht zu erwerben, um darauf Anspruch zu haben?
Gruß Christian