Abgeschickt von Christina R. am 25 Oktober, 2006 um 15:19:27
Antwort auf: Re: Pflanzen vom Nachbarn abschneiden. von Jens am 23 Oktober, 2006 um 16:10:29:
Tja, er hat das Grünzeug einfach über die Grenze geworfen. Also kein Hausfriedensbruch.
Mich würde aber auch interessieren wieso er das darf ohne vorher anzumahnen.
: Abschneiden darf er, aber Ihr Grundstück einfach betreten und das Grünzeug vor Ihre Ausgangstür legen darf er nicht. Evtl. § 123 StGB = Hausfriedensbruch wenn Grundstück eingezäunt, aber das fördert nicht die gute Nachbarschaft