Abgeschickt von Sebastian am 25 Oktober, 2006 um 15:01:53
Antwort auf: Wohngebiet oder Mischgebiet ? von Solvetos am 25 Oktober, 2006 um 13:18:34:
Baurrechtlich verbindlich kann nur ein Bebauungsplan sein, nicht aber der Flächennutzungsplan.
Wenn kein Bebauungsplan existiert, gilt § 34 des Baugesetzbuches, wonach sehr grob (!!!) gesprochen zulässig ist, was so oder ähnlich in der prägenden Umgebung bereits existiert. Wenn (zufällig) der Charakter dieser Umgebung einem Baugebiet der BauNVO (also z.B. dem allgemeinen Wohngebiet) entspricht, so gilt für die Art der Nutzung die BauNVO (also v.a. die §§ 4 - 6 BanUVO).
Ob das so ist und wenn ja, welcher Gebietscharakter vorherrscht, darüber wird vor deutschen Gerichten oft und intensiv gestritten.
Der Flächennutzungsplan kann insoweit Indizien ergeben, enthält aber nicht selten auch die Wunschvorstellungen der Stadtplaner, welche nicht mit der Realität übereinstimmen.
Die Auskunft Ihrer Stadtverwaltung ist daher sehr dünn - evtl. weil sie gar nicht die zuständige Bauaufsichtsbehörde ist? Dort sollten Sie sich jedenfalls genauer erkundigen könne, auch wenn auch dort nicht selten Fehler gemacht werden. Die Einordnung als Mischgebiet ist aus Behördensicht oft leichter...
: Bei der Stadtverwaltung sagte man uns, es gäbe bei uns keinen Bebauungsplan, sondern nur einen Flächennutzungsplan. Im Flächennutzungsplan sei Wohngebiet vermerkt. Kann nun neben uns ein neuer lauter Handwerksbetrieb eröffnen weil Mischgebiet ?????