Abgeschickt von Leo am 23 Oktober, 2006 um 16:01:06:
Antwort auf: Wochenendgebiet von Karl am 23 Oktober, 2006 um 14:17:24:
Entscheidend ist nicht der Katasterplan, sondern der Bebauungsplan oder evtl. der Flächennutzungsplan. Einfach bei der örtlichen Baubehörde nachfragen, dort erhalten Sie kostenlos Auskunft über Nutzbarkeit etc.
: Hallo,
: darf man auf einem im Katasterplan eingetragenes Wochenendgebiet,eine Holzgartenhaus (als Schutzraum)aufstellen.danke MfG Karl